
Wer Opfer eines Verkehrsunfalls, eines Produktefehlers oder eines ärztlichen Kunstfehlers wird, muss nicht nur um die Wiederherstellung seiner Gesundheit kämpfen, sondern sieht sich zusätzlich mit vielfältigen Fragen konfrontiert:
In dieser für Laien schwer überblickbaren Situation beraten und vertreten wir als Rechtsanwälte Opfer von Verkehrsunfällen, ärztlichen Fehlbehandlungen und Produktefehlern bezüglich ihrer Ansprüche auf Schadenersatz, Renten und Taggelder gegenüber sämtlichen Versicherungen (obligatorische Unfallversicherung UVG, Invalidenversicherung, Pensionskasse, Haftpflichtversicherungen, Privatversicherungen etc.)
Wir sind als Anwälte ausschliesslich im Bereich des Haftpflichtrechts und Versicherungsrechts tätig. Dabei vertreten wir keine Versicherungen, sondern ausschliesslich Geschädigte. In der Auseinandersetzung mit Versicherungen brauchen wir deshalb keine Rücksichten zu nehmen (im Gegensatz zu Berufskollegen, die auch Mandate von Versicherungsgesellschaften annehmen). Mehr zu uns erfahren Sie hier: hier...
Auf dieser Website finden Sie Informationen zu den wichtigsten Themen,
die für Unfallopfer oder kranke Menschen wichtig sind. Es handelt sich
um allgemeine Informationen, die eine Beratung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall nicht
ersetzen können. Falls Sie Informationen vermissen, Fehler entdecken
oder sonstige Anregungen oder Kritik haben, freuen wir uns über Ihr
Mail: jbhuber@rahuber.ch
Jean Baptiste Huber
Per 1. September 2011 ist Rechtsanwältin Yvonne Furler als neue Partnerin zu uns gestossen. Unser Büro heisst neu HF Rechtsanwälte. mehr ...