Jean Baptiste Huber

Rechtsanwalt und Urkundsperson

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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4.12.05

Regionale Ärztliche Dienste der IV - Titelschwindler am Werk

Bei den Regionalen Ärztlichen Diensten der IV sammeln sich unerfahrene ÄrztInnen v.a. aus Deutschland. Einige von Ihnen schrecken auch vor Titelschwindel nicht zurück.
Seit dem 1. Januar 2004 (4. IV-Revision) haben die
kantonalen IV-Stellen eigene sog. Regionale Ärztliche
Dienste (RAD), die die Versicherten auch selbst untersuchen. Die ersten Erfahrungen mit den RAD sind ernüchternd. Wenig erfahrene Allgemeinpraktiker oder Ärzte
ohne Facharzttitel untersuchen auch auf Gebieten, von denen sie keine Ahnung haben, und setzen sich dabei nicht selten über die Beurteilung erfahrener Neurologen, Psychiater und anderer Fachärzte hinweg.

Wenig attraktive Stellen für Schweizer


Die Stellen bei den RAD gelten unter Schweizer MedizinerInnen als wenig attraktiv. Für auslän- dische Ärztinnen und Ärzte, die aus prachgründen meist aus Deutschland stammen, sind die Stellen aber angesichts der im Vergleich zu Deutschland deutlich höheren Verdienstmöglichkeiten attraktiv. Als Folge davon sammeln sich bei den RAD zahlreiche deutsche ÄrztInnen und Ärzte, die in der Regel über wenig Berufserfahrung verfügen.

Falscher "Dr.med." ...


Um über diesen Umstand hinwegzutäuschen, schrecken einige davon auch nicht davor zurück, sich als "Dr.med." zu bezeichnen, obwohl sie nie doktoriert haben und sich nur "med.pract." nennen dürften. Der RAD Zürich hat aus diesem Grund vor einiger Zeit eine Ärztin und einen Arzt entlassen.

Gegen den Arzt X., der nach wie vor beim RAD Luzern angestellt ist und dort in der Regel psychiatrische (!) Beurteilungen vornimmt (Nachtrag 14.09.2006: der Arzt X. arbeitet seit dem 30.4.2006 nicht mehr beim RAD Luzern), habe ich am 15. September 2005 Strafanzeige wegen Titelanmassung (§ 25 des Übertretungsstrafgesetzes des Kantons Luzern) eingereicht. Der Blick hat darüber am 15. September 2005 berichtet unter dem Titel "Er sollte Scheininvalide entlarven, aber: Der Herr Doktor ist ein ScheinDoktor".

Den Artikel finden Sie
hier ...

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2 Comments:

Anonymous Anonym said...

Es braucht schoin ein ausgeprägtes Potential an Ignoranz und Dummheit, wenn ein Arzt ohne Dr. Titel (med pract) mit "Scheininvaliden" gleichgesetzt wird.
Es gibt keinen Beruf in der Schweiz, für den ein Doktorgrad notwendig wäre. Dieser Titel ist ein Zusatz zum Fähigkeitszeugnis. Also, jemand der med pract ist, verfügt über das ärzliche Diplom und ist Arzt oder Ärztin, ohne Unterschied zu einem(r) Kollgen(in) mit Dr. Titel!!!

4.10.06  
Anonymous Jean Baptiste Huber said...

Sehr geehrter Anonymous
Grundsätzlich freue ich mich immer über Kommentare. Noch mehr würde ich mich freuen, wenn der Kommentierende dazu auch unter seinem Namen stehen könnte!

Mir geht es nicht darum, einen "pract.med." mit "Scheininvaliden" gleichzusetzen (der entsprechende Titel stammt vom Blick), aber es stimmt doch bedenklich, wenn ein Arzt, der über die Glaubwürdigkeit und Arbeitsfähigkeit von IV-Antragstellern entscheiden soll, sich selbst einen Titel anmasst, den er nicht besitzt. Dies wirft kein gutes Licht auf die Integrität dieses Arztes.

Anzumerken bleibt, dass der erwähnte Arzt vom Amtsstatthalter Luzern mit Strafbefehl vom 1.12.2005 der mehrfachen Titelanmassung schuldig gesprochen und mit einer Busse von CHF 800.00 bestraft wurde. Der Strafbefehl ist in Rechtskraft erwachsen.

4.10.06  

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