Jean Baptiste Huber

Rechtsanwalt und Urkundsperson

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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28.8.06

Steuern auf IV-Renten und Haftpflichtleistungen

Ein neues Bundesgerichtsurteil nimmt Stellung zur steuerrechtlichen Behandlung von Leistungen der Invalidenversicherung sowie von Haftpflichtentschädigungen, die für Haushaltschaden ausgerichtet werden. Bereits in einem Urteil aus dem Jahr 1991 hatte das Bundesgericht entschieden, dass Haftpflichtentschädigungen für Haushaltschaden nicht steuerpflichtig sind. In einem Urteil vom 23. Februar 2006 (132 II 128 hat das Bundesgericht diese Rechtsprechung bestätigt (allerdings hat das Bundesgericht erhebliche Fragezeichen hinter die Begründung des Urteils aus dem Jahr 1991 gesetzt).

Zudem hat das Bundesgericht entschieden, dass Renten der Invalidenversicherung der Einkommenssteuer unterliegen, selbst wenn sie ausschliesslich wegen der Einschränkung im Haushalt ausgerichtet werden.

Als Faustregel lässt sich dem Urteil entnehmen, dass Versicherungsleistungen steuerbar sind, wenn sie tatsächlich zu einem Vermögenszugang führen. Gleichen sie nur einen eingetretenen oder künftig entstehenden Vermögensschaden aus, sind sie nicht steuerpflichtig.

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