Jean Baptiste Huber

Rechtsanwalt und Urkundsperson

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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22.9.06

Erhöhung der IV-Renten um 2.8 Prozent - Neue Grenzbeträge im BVG

Der Bundesrat erhöht die AHV- und IV-Renten auf den 1. Januar 2007 um 2.8 Prozent. Gleichzeitig werden die Grenzbeträge in der Beruflichen Vorsorge (BVG) (Koordinationsabzug, Mindestjahreslohn) angepasst.Die AHV- bzw- IV-Minimalrente steigt von 1'075 auf 1'105 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2'150 auf 2'210 Franken. Der Betrag, der im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist, beträgt neu 18'140 Franken (17'640) pro Jahr für Alleinstehende, 27'210 Franken (26'460) für Ehepaare und 9'480 Franken (9'225) für Waisen. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst.

Ebenfalls auf den 1. Januar 2007 werden die sog. Grenzbeträge im Bereich des BVG angepasst. Der Koordinationsabzug wird von 22'575 auf 23'205 Franken erhöht. Die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge (Mindestjahreslohn) steigt auf 19'890 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird ebenfalls nach oben angepasst (6'365 respektive 31'824 Franken).

Die Pressemitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) finden Sie hier.

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