Jean Baptiste Huber

Rechtsanwalt und Urkundsperson

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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7.11.07

Anspruch auf Herausgabe der Krankengeschichte

Immer wieder haben Patientinnen und Patienten Probleme damit, Einsicht in ihre eigene Krankengeschichte zu erlangen. Vielen Ärztinnen und Ärzten ist offenbar noch immer nicht bekannt, dass jede Patientin und jeder Patient gestützt auf das Datenschutzgesetz einen Anspruch darauf hat, jederzeit Auskunft über die eigenen Daten zu verlangen ? und zwar grundsätzlich kostenlos.

Die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten hat zu diesem Thema einen Leitfaden verfasst, der Ihnen hilft, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt davon zu überzeugen, dass er Ihnen Kopien kostenlos zustellen muss: Leitfaden Ihr Patientendossier

Dass zu den Patientenakten, die in Kopie auszuhändigen sind, auch die handschriftliche Krankengeschichte gehört, geht aus einer Auskunft des Rechtsdienstes der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH hervor.

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