Jean Baptiste Huber

Rechtsanwalt und Urkundsperson

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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21.11.07

Auto-Insassenversicherung bei Unfall ausserhalb des Autos

Die Auto-Insassenversicherung muss nicht nur zahlen, wenn Verunfallte tatsächlich im Auto sitzen. Die Zürich Versicherung muss einer Automobilistin, die einen Verkehrsunfall erlitten hat, mehr als 220 000 Franken (Spitaltaggeld, Taggeld und Invaliditätskapital) bezahlen. Die Frau war aus ihrem Auto ausgestiegen und öffnete die Beifahrertüre, um ihre Tasche aus dem Auto zu holen. In diesem Moment wurde sie von einern betrunkenen Lenker angefahren. Sie musste hospitalisiert werden und leidet bis heute unter schweren Unfallfolgen. Die medizinisch-theoretische Invalidität wurde von den Richtern gestützt auf ein Gutachten auf 90% festgesetzt.
Wesentlich für den Entscheid des Bundesgerichts vom 29.10.2007 war der Umstand, dass die Zürich Versicherung in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sämtliche Unfälle einschloss, die sich im Zusammenhang mit dem Gebrauch (im französischen Original utilisation) des Fahrzeugs ereignen. Dieser Begriff ist - so das Bundesgericht - weiter gefasst als der Begriff des Betriebs (französisch emploi), wie ihn Art. 58 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) verwendet.
Hier finden Sie das Urteil 4A_206/2007 des Bundesgerichts vom 29.10.2007

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