Jean Baptiste Huber

Rechtsanwalt und Urkundsperson

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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11.9.09

Arzthaftpflicht häufig bei Hüftgelenksoperationen

Nach den Aussagen der Deutschen Ärztekammer kommt es in Deutschland zu 40'000 ärztlichen Fehlbehandlungen (Kunstfehler) pro Jahr. Dies geht aus einem Beitrag der Sendung "Menschen bei Maischberger" vom 8. September 2009 hervor. Die Sendung kann hier angeschaut werden: Ärztehaftpflicht bei Maischberger (Beitrag ab 32:31 Minuten). Die häufigsten Kunstfehler ereignen sich bei der fehlerhaften Operationen von Hüftgelenken. Hüftgelenksoperationen sind dabei vor allem bei Zweitoperationen komplikationsträchtig, d.h. wenn ein erstes künstliches Hüftgelenk ausgewechselt und durch eine neue Hüftprothese ersetzt werden muss. Im konkreten Fall wurde durch den operierenden Arzt offenbar ein zu kurzer Prothesenschaft eingesetzt. Trotz eines Gutachtens durch die ärztliche Schlichtungsstelle (vergleichbar der schweizerischen FMH), das eine ärztliche Sorgfaltspflichtverletzung aufzeigte, lehnt die Haftpflichtversicherung jede Haftung ab. Der betroffene Patient muss deshalb Zivilklage einreichen.

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