Jean Baptiste Huber

Rechtsanwalt und Urkundsperson

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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2.2.10

Leistungskürzung in der obligatorischen Unfallversicherung UVG

Wer nach einem Unfall teilinvalid wird, soll künftig nur noch ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent eine Rente der Unfallversicherung erhalten. Dafür hat sich die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) mit 13 zu 12 Stimmen ausgesprochen.
Nach geltendem Recht wird eine Rente ab einem Invaliditätsgrad von 10 Prozent ausbezahlt. Die SGK-NR nimmt mit ihrem Entscheid den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats wieder auf. Dieser war nach harscher Kritik in der Vernehmlassung aus der Botschaft gestrichen worden.
Die SGK-NR hat die Vorlage des Bundesrates auch in zahlreichen weiteren Punkten verschärft, wie aus einem Communiqué der Parlamentsdienste vom 29. Januar 2010 hervorgeht. So sollen die UVG-Leistungen bei Menschen eingeschränkt werden, die unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, die sich nicht klar objektivieren lassen - wie Schleudertraumas etc. Mit 13 gegen 11 Stimmen empfiehlt die SGK-NR, den Mindestinvaliditätsgrad für diese Menschen von 10 auf 40 Prozent zu erhöhen.
Mit 12 gegen 10 Stimmen sprach sich die Kommission auch für verschärfte Voraussetzungen für UVG-Witwen- und Witwerrenten aus. Der überlebende Ehegatte soll nur Anspruch auf eine Rente haben, wenn ihm für die Betreuung von nicht rentenberechtigten Kindern Erziehungsgutschriften angerechnet worden sind und er mindestens 50 Jahre alt ist.

Senkung der UVG-Renten ab AHV-Alter

Der Bundesrat möchte den Rentenanspruch auf Witwen beschränken. Zudem sollen sie nur in den Genuss einer Rente kommen, wenn sie älter als 45 sind und Kinder haben, die nicht mehr rentenberechtigt sind.
Wie der Bundesrat will die SGK-NR Überversicherungen nach der Pensionierung abbauen und die UVG-Invalidenrenten beim Erreichen des AHV-Alters kürzen. Pro Jahr, das der Versicherte im Zeitpunkt des Unfalls älter war als 25 Jahre, soll die Kürzung 2,5 Prozent betragen. Während der Bundesrat die Rentenreduktion aber auf 50 Prozent beschränken wollte, sprach sich die SGK-NR mit 13 zu 11 Stimmen für eine unbegrenzte Rentenkürzung aus.

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