HF Rechtsanwälte

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

 

Jean Baptiste HuberRechtsanwalt Jean Baptiste Huber

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht


Yvonne FurlerRechtsanwältin Yvonne Furler

Rechtsanwältin

Bundesplatz 6, Postfach 4315, 6304 Zug
Telefon 041 725 41 41, Fax 041 725 41 42
jbhuber@rahuber.ch
yfurler@rahuber.ch
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Tätigkeitsgebiet:

- Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht
- 100% versicherungsfrei
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Anwaltskosten:

Kann ich mir einen Anwalt leisten? Was kostet eine Erstberatung?
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HomeHier gelangen Sie zur Startseite AktuellHier finden Sie verschiedene Artikel zu aktuellen Einzelthemen Übersicht VersicherungssystemHier erhalten Sie einen Überblick über das schweizerische (Sozial-)Versicherungssystem UnfallWelche Versicherungs- und Haftpflichtleistungen können Sie nach einem Unfall erwarten? VerkehrsunfallWelche Besonderheiten gelten bei einem Verkehrsunfall? HirnverletzungHirnverletzungen zeichnen sich durch Besonderheiten im Verletzungsbild aus. Wo finden Sie Hilfe und weitere Informationen? Welche Versicherungsleistungen können Sie erwarten? SchleudertraumaEin Schleudertrauma ist nicht nur eine ganz besondere Verletzung. Auch die rechtliche Behandlung unterscheidet sich von anderen Verletzungen. Hier finden Sie mehr Informationen sowohl zur medizinischen als auch zur rechtlichen Seite Paraplegie/TetraplegieWelche Besonderheiten gelten fur diese Verletzungsgruppe? Wo finden Sie Hilfe? ArzthaftpflichtUnter welchen Voraussetzungen haftet eine Ärztin oder ein Arzt fur einen Behandlungsfehler? KrankheitWelche Versicherungsleistungen können Sie im Krankheitsfall erwarten? Nützliche LinksHier finden Sie Links zu Beratungsstellen, Rechtsquellen etc. Team/Über unsHier erfahren Sie mehr über uns KontaktHier finden Sie alle Angaben, um mit uns Kontakt aufzunehmen HaftungsbeschränkungSämtliche Informationen auf dieser Website erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Irrtumer sind aber nicht ausgeschlossen. Vor allem aber ersetzt der Besuch dieser Website nie eine sorgfältige Beratung im Einzelfall. Hier finden Sie deshalb eine entsprechende Beschränkung unserer Haftung

Anwaltskosten

Ist ein Dritter für Ihren Gesundheitsschaden verantwortlich (beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, Kunstfehler etc.), so muss dieser bzw. dessen Haftpflichtversicherung grundsätzlich für die Anwaltskosten aufkommen.

Ausnahmen bestehen, wenn die Haftung nur teilweise gegeben ist, beispielsweise bei vorbestehenden Gesundheitsschäden und einigen anderen Konstellationen.

Besteht keine bzw. nur eine teilweise Haftpflicht, so muss abgeklärt werden, ob Ihre Anwaltskosten durch eine Rechtsschutzversicherung, im Rahmen des Opferhilfegesetzes oder im Rahmen des Anspruchs auf unentgeltlichen Rechtsbeistand gedeckt sind.

Kostenlose Erstberatung:

Erstberatungen sind bei uns kostenlos. Bei der Erstberatung klären wir mit Ihnen auch die Frage, wer für die künftigen Anwaltskosten aufkommt.

Rechtsschutzversicherung

Falls bei Ihnen noch kein Streitfall eingetreten ist, empfehlen wir Ihnen, rechtszeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Beachten Sie aber bitte, dass bei den meisten Rechtsschutz- versicherungen eine Karenzfrist von 3 Monaten besteht. Deckung für Streitfälle besteht daher erst, wenn der Streitfall bzw. das Ereignis, dass dazu geführt hat, mehr als 3 Monate vor Vertragsabschluss stattgefunden hat..

:: 31.08.2011

Büroerweiterung!

Per 1. September 2011 ist Rechtsanwältin Yvonne Furler als neue Partnerin zu uns gestossen. Unser Büro heisst neu HF Rechtsanwälte. mehr ...