Jean Baptiste Huber

Rechtsanwalt und Urkundsperson

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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4.12.05

Regionale Ärztliche Dienste der IV - Titelschwindler am Werk

Bei den Regionalen Ärztlichen Diensten der IV sammeln sich unerfahrene ÄrztInnen v.a. aus Deutschland. Einige von Ihnen schrecken auch vor Titelschwindel nicht zurück.
Seit dem 1. Januar 2004 (4. IV-Revision) haben die
kantonalen IV-Stellen eigene sog. Regionale Ärztliche
Dienste (RAD), die die Versicherten auch selbst untersuchen. Die ersten Erfahrungen mit den RAD sind ernüchternd. Wenig erfahrene Allgemeinpraktiker oder Ärzte
ohne Facharzttitel untersuchen auch auf Gebieten, von denen sie keine Ahnung haben, und setzen sich dabei nicht selten über die Beurteilung erfahrener Neurologen, Psychiater und anderer Fachärzte hinweg.

Wenig attraktive Stellen für Schweizer


Die Stellen bei den RAD gelten unter Schweizer MedizinerInnen als wenig attraktiv. Für auslän- dische Ärztinnen und Ärzte, die aus prachgründen meist aus Deutschland stammen, sind die Stellen aber angesichts der im Vergleich zu Deutschland deutlich höheren Verdienstmöglichkeiten attraktiv. Als Folge davon sammeln sich bei den RAD zahlreiche deutsche ÄrztInnen und Ärzte, die in der Regel über wenig Berufserfahrung verfügen.

Falscher "Dr.med." ...


Um über diesen Umstand hinwegzutäuschen, schrecken einige davon auch nicht davor zurück, sich als "Dr.med." zu bezeichnen, obwohl sie nie doktoriert haben und sich nur "med.pract." nennen dürften. Der RAD Zürich hat aus diesem Grund vor einiger Zeit eine Ärztin und einen Arzt entlassen.

Gegen den Arzt X., der nach wie vor beim RAD Luzern angestellt ist und dort in der Regel psychiatrische (!) Beurteilungen vornimmt (Nachtrag 14.09.2006: der Arzt X. arbeitet seit dem 30.4.2006 nicht mehr beim RAD Luzern), habe ich am 15. September 2005 Strafanzeige wegen Titelanmassung (§ 25 des Übertretungsstrafgesetzes des Kantons Luzern) eingereicht. Der Blick hat darüber am 15. September 2005 berichtet unter dem Titel "Er sollte Scheininvalide entlarven, aber: Der Herr Doktor ist ein ScheinDoktor".

Den Artikel finden Sie
hier ...

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3.12.05

SUVA missachtet Schleudertraumapraxis des EVG ...

Seit geraumer Zeit lehnt die SUVA vermehrt Leistungen an
Opfer eines Unfalls mit einem Schleudertrauma ab. Dabei wird
jeweils festgehalten, es lägen keine strukturellen
Veränderungen vor. Der bisher als somatische Unfall-
folge anerkannte Muskelhartspann wird regelmässig
als psychische Unfallfolge qualifiziert. Liegen nicht
alle Merkmale des sogenannten typischen Beschwerde-
bildes nach Schleudertrauma vor (diffuse Kopfschmerzen,
Schwindel, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen,
Uebelkeit, rasche Ermüdbarkeit, Nackenschmerzen,
Visusstörungen, Reizbarkeit, Affektlabilität, De-
pression, Wesensveränderung; vgl. Urteil des EVG BGE
119 V 335 E.1), so beurteilt die SUVA die Kausalität
neu immer nach der sog. Psycho-Praxis, selbst wenn
anerkanntermassen keine psychiatrischen Befunde vor-
liegen (Näheres zur komlizierten Schleudertraumapraxis
des Eidgenössischen Versicherungsgerichts finden Sie
hier ...

Alles bestritten, aber ...


Die SUVA-Führung bestreitet, entsprechende Weisungen
erteilt zu haben. Einzelne SachbearbeiterInnen räumen
mündlich aber ein, sie seien angewiesen worden, Fälle
auf diese Weise "abzuwürgen", worüber auf SachbearbeiterInnen-Ebene kaum jemand glücklich sei.

Interpellation von NR Ruth Humbel, CVP


Die Praxisänderung der SUVA hat CVP-Nationalrätin Ruth
Humbel (AG) veranlasst, dem Bundesrat eine Interpellation einzureichen unter dem Titel "Schleudertrauma
- neue Praxis der SUVA". Die vollständige Interpellation finden Sie
hier...
Mittlerweile liegt die Antwort des Bundesrats vor. Dieser bestreitet alles - wie die Suva. Die den spezialisierten Anwälten vorliegenden Verfügungen und Einspracheentscheide der Suva sprechen aber eine andere Sprache


Rechtzeitig Anwalt beiziehen


Da die rechtliche Situation beim Schleudertrauma ohnehin recht kompliziert ist und die Suva ihre Praxis in den letzten zwei Jahren massiv verschärft hat, empfehle ich Ihnen, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen. Adressen von spezialisierten Rechtsanwälten vermittelt Ihnen beispielsweise die Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten oder der Schleudertraumaverband.

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