Jean Baptiste Huber

Rechtsanwalt und Urkundsperson

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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12.11.06

Tinnitus - bald neue SUVA-Praxis?

Die Suva will Versicherungsleistungen für Unfallopfer mit einem Tinnitus (Ohrgeräusch, Ohrenrauschen bzw. -pfeifen) ab 2007 nur noch unter erschwerten Bedingungen gewähren. Dazu will Sie eine Praxis ähnlich der sog. Psychopraxis bzw. der Schleudertraumapraxis schaffen. Dies verlautete aus Kreisen innerhalb der Suva.

Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang

Damit die SUVA oder eine andere obligatorische Unfallversicherung Leistungen erbringen muss, müssen sowohl der sogenannte natürliche Kausalzusammenhang als auch der adäquate Kausalzusammenhang erfüllt sein. Etwas verkürzt gesagt, müssen die Beschwerden aus medizinischer Sicht auf den Unfall zurückzuführen sein (natürlicher Kausalzusammenhang). Zudem muss der Unfall geeignet sein, Verletzungen von der Art der eingetretenen herbeizuführen (adäquater Kausalzusammenhang). Bei normalen Unfällen, beispielsweise einem Beinbruch, ist der adäquate Kausalzusammenhang praktisch immer erfüllt, wenn der natürliche Kausalzusammenhang gegeben ist. Selbst dann, wenn sehr unübliche oder seltene Komplikationen auftreten.

Höhere Anforderungen bei Schleudertrauma und psychischen Unfallfolgen

Bei Schleudertraumen und bei psychischen Unfallfolgen stellt das Eidgenössische Versicherungsgericht aber viel höhere Anforderungen an die Erfüllung des adäquaten Kausalzusammenhangs als bei "normalen" Verletzungen. Damit nebst dem natürlichen auch der adäquate Kausalzusammenhang erfüllt ist, müssen je nach Unfallschwere mehrere der folgenden Zusatzkriterien erfüllt sein:
  • besonders dramatische Begleitumstände oder besondere Eindrücklichkeit des Unfalls;
  • Schwere oder besondere Art der erlittenen Verletzungen, insbesondere ihre erfahrungsgemässe Eignung, psychische Fehlentwicklungen auszulösen;
  • ungewöhnlich lange Dauer der ärztlichen Behandlung;
  • ärztliche Fehlbehandlung, welche die Unfallfolgen erheblich verschlimmert;
  • schwieriger Heilungsverlauf und erhebliche Komplikationen;
  • Grad und Dauer der physisch bedingten Arbeitsunfähigkeit.

Eine detaillierte Schilderung dieser komplizierten Rechtsprechung finden Sie hier ...

Zunehmend schwieriger

Da sich die Gerichtspraxis in den letzten Jahren zunehmend verschärft hat, ist es für Schleudertrauma-Patientinnen und -Patienten und Unfallopfer, die unter psychischen Unfallfolgen leiden, sehr schwierig geworden, länger als ca. ein Jahr Taggelder einer UVG-Versicherung zu erhalten. Erfahrungsgemäss werden für ca. ein Jahr Taggelder relativ problemlos ausgerichtet. Plötzlich wird der Fall dann "abgewürgt". In der Regel mit der Behauptung, der adäquate Kausalzusammenhang sei nicht gegeben.

Unverständliche Praxis auch für Tinnitus-Opfer

Diese für Unfallopfer kaum nachvollziehbare Praxis soll nun gemäss Gerüchten aus SUVA-Kreisen ab 2007 auch auf Unfallopfer angewandt werden, die unter einem Tinnitus leiden. Während viele Unfallopfer, die von einem Ohrgeräusch (Pfeifen, Rauschen, Dröhnen etc.) betroffen sind, damit irgendwie zurechtkommen, sind andere davon so stark betroffen, dass es zu Schlafstörungen, Angstzuständen und Depressionen kommen kann. Nicht wenige denken sogar an Selbstmord, um den quälenden Geräuschen zu entkommen. Dass die SUVA nun ausgerechnet dieser schon schwer betroffenen Gruppe das Leben noch schwerer machen will, ist traurig. Es ist zu hoffen, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht dem "Vorschlag" der SUVA nicht folgen wird.

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