Jean Baptiste Huber

Rechtsanwalt und Urkundsperson

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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27.8.09

Angeblicher IV-Betrug künstlich aufgebläht

30 Strafanzeigen wegen Renten-Betrugs auf 300'000 ausgerichtete IV-Renten. Das entspricht einem Anteil von 0.1 Promille.


In einer Pressemitteilung vom 27.08.2009 führt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) aus, bei 2'600 Verdachtsfällen in der Invalidenversicherung habe sich der Verdacht auf Betrug in 150 Fällen bestätigt. Strafanzeige wegen Betrugs wurde jedoch nur in 30 Fällen eingereicht.
Was bedeutet das? Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
  • Entweder handelt es sich nur bei 30 der angeblich 150 Fälle um wirkliche Betrugsfälle. Dann bläht das BSV die mageren Betrugszahlen künstlich auf, um seine Misstrauenskampagne gegen IV-Rentner weiterführen zu können.
  • Oder das BSV begünstigt 120 Betrüger, indem es sie nicht zur Anzeige bringt.
Das zweite ist kaum vorstellbar. Es bleibt deshalb der unerfreuliche Eindruck, dass das BSV seine mageren Erfolge künstlich aufbläht.
Jean Baptiste Huber

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