Jean Baptiste Huber

Rechtsanwalt und Urkundsperson

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Bundesplatz 6, Postfach 4315, 6304 Zug
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Rechtzeitiger Beizug eines Rechtsanwalts

Falls Sie Opfer eines Verkehrsunfalls, eines sonstigen Unfalls oder eines ärztlichen Kunstfehlers geworden sind oder sonst mit einer Sozialversicherung oder Privatversicherung im Streit liegen, empfiehlt es sich, rechtzeitig eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie ein Schleudertrauma erlitten haben. Geeignete Adressen vermitteln Ihnen beispielsweise die Rechtsberatungsstelle U.P. für Unfallopfer und Patienten (Telefon 0800 707 277), der Schleudertraumaverband oder für Hirnverletzungen die Fragile Suisse - Vereinigung für Hirnverletzte Menschen.

:: 15.08.2005

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