Jean Baptiste Huber

Rechtsanwalt und Urkundsperson

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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5.9.06

Interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherern

IIZ-MAMAC - Unter diesem nicht sehr griffigen Kürzel wollen die Invalidenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Sozialämter künftig enger zusammenarbeiten.
Menschen, bei denen unklar bzw. strittig ist, in welchem Umfang sie noch arbeitsfähig sind, werden oft zwischen den verschiedenen Amtsstellen (Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Sozialämter) hin- und hergeschoben. Die Zuständigkeiten sind oft unklar und für die betroffene Person ist die Situation zum Verzweifeln.

Inter-Institutionelle Zusammenarbeit IIZ

Seit Jahren wird deshalb von einer engeren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialversicherern bzw. den Sozialämtern gesprochen (sog. Inter-Institutionelle Zusammenarbeit IIZ). Nun sollen konkrete Schritte folgen.

MAMAC-Medizinisch-Arbeitsmarktliche Assessments mit Case-Management

In einer zweijährigen Pilotphase sollen Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Sozialämter enger zusammen arbeiten. Eine gemeinsame Anlaufstelle (die Föderalismus sei dank in jedem Kanton wieder anders heisst...) soll die Situation einer betroffenen Person möglichst rasch umfassend und für alle drei Institutionen verbindlich analysieren und mit einem verbindlichen Integrationsplan festlegen, welche Massnahmen für eine Reintegration in den Arbeitsmarkt nötig sind. Gleichzeitig wird ein Case-Management festgelegt und einer der drei Institutionen übertragen.

Der Prozess heisst "MAMAC", was für "Medizinisch-Arbeitsmarktliche Assessments mit Case-Management" steht und soll wie folgt ablaufen (Schema Quelle BSV):
Ablaufschema IIZ-MAMAC

Trägerschaft und beteiligte Kantone


Trägerschaft von IIZ-MAMAC sind das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren/-direktorinnen und die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren/-direktorinnen sowie der Verband Schweizerischer Arbeitsämter, die IV-Stellen-Konferenz und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe.

Folgende Kantone, in welchen konkrete Projekte in Vorbereitung oder Durchführung sind, beteiligen sich (Stand August 2006):
  • Aargau
  • Bern
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Freiburg
  • Genf
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Sankt Gallen
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Und die Rechte der Betroffenen?

Dass die Resultate des Assessments für alle beteiligten Sozialversicherer bzw. Sozialämter verbindlich ist, ist grundsätzlich zu begrüssen. So muss sich die betroffene Person nicht mit verschiedenen Stellen herumschlagen, die je aus ihrer Optik Ansprüche abweisen und versuchen, die betroffene Person an die anderen Stellen zu verweisen. Durch die Verbindlichkeit eines gemeinsamen Assessments erhält dieses aber auch ein enormes Gewicht. Es wird deshalb sehr genau zu beobachten sein, in welcher Form die betroffene Person im Rahmen dieses Assessments ihre Rechte wahren kann. Eine erschreckende Vorstellung wäre, wenn die medizinische Abklärung der Leistungsfähigkeit durch die Regionalen Ärztlichen Dienste der Invalidenversicherung vorgenommen würde. Dort sind überwiegend Ärztinnen und Ärzte ohne Facharzttitel FMH beschäftigt, die zum Teil über wenig Berufserfahrung verfügen.

Weiterführende Links:

Mehr zu IIZ-MAMAC erfahren Sie auf der entsprechenden Website des Bundesamts für Sozialversicherungen.

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