Jean Baptiste Huber

Rechtsanwalt und Urkundsperson

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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Aktuell

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2.2.10

Leistungskürzung in der obligatorischen Unfallversicherung UVG

Wer nach einem Unfall teilinvalid wird, soll künftig nur noch ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent eine Rente der Unfallversicherung erhalten. Dafür hat sich die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) mit 13 zu 12 Stimmen ausgesprochen.
Nach geltendem Recht wird eine Rente ab einem Invaliditätsgrad von 10 Prozent ausbezahlt. Die SGK-NR nimmt mit ihrem Entscheid den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats wieder auf. Dieser war nach harscher Kritik in der Vernehmlassung aus der Botschaft gestrichen worden.
Die SGK-NR hat die Vorlage des Bundesrates auch in zahlreichen weiteren Punkten verschärft, wie aus einem Communiqué der Parlamentsdienste vom 29. Januar 2010 hervorgeht. So sollen die UVG-Leistungen bei Menschen eingeschränkt werden, die unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, die sich nicht klar objektivieren lassen - wie Schleudertraumas etc. Mit 13 gegen 11 Stimmen empfiehlt die SGK-NR, den Mindestinvaliditätsgrad für diese Menschen von 10 auf 40 Prozent zu erhöhen.
Mit 12 gegen 10 Stimmen sprach sich die Kommission auch für verschärfte Voraussetzungen für UVG-Witwen- und Witwerrenten aus. Der überlebende Ehegatte soll nur Anspruch auf eine Rente haben, wenn ihm für die Betreuung von nicht rentenberechtigten Kindern Erziehungsgutschriften angerechnet worden sind und er mindestens 50 Jahre alt ist.

Senkung der UVG-Renten ab AHV-Alter

Der Bundesrat möchte den Rentenanspruch auf Witwen beschränken. Zudem sollen sie nur in den Genuss einer Rente kommen, wenn sie älter als 45 sind und Kinder haben, die nicht mehr rentenberechtigt sind.
Wie der Bundesrat will die SGK-NR Überversicherungen nach der Pensionierung abbauen und die UVG-Invalidenrenten beim Erreichen des AHV-Alters kürzen. Pro Jahr, das der Versicherte im Zeitpunkt des Unfalls älter war als 25 Jahre, soll die Kürzung 2,5 Prozent betragen. Während der Bundesrat die Rentenreduktion aber auf 50 Prozent beschränken wollte, sprach sich die SGK-NR mit 13 zu 11 Stimmen für eine unbegrenzte Rentenkürzung aus.

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24.10.07

Das HWS-Trauma - neues Buch zum Thema Schleudertrauma

Unter dem Titel Das HWS-Trauma hat der deutsche Arzt Dr. Bodo Kuklinski ein Buch veröffentlicht, das sich mit Symptomen, Ursachen und Therapie von HWS-Verletzungen (sog. Schleudertrauma) auseinandersetzt.
Dr. Kuklinski umfassende Darstellung basiert auf der Erfahrung in der Behandlung von 1'800 Patientinnen und Patienten. Ausführlich und verständlich stellt Dr. Kuklinski die Grundlagen und Auswirkungen von HWS-Traumen auf den menschlichen Stoffwechsel dar, zeigt die Möglichkeiten einer sicheren Diagnostik und beschreibt eingehend alle notwendigen Schritte einer erfolgreichen Therapie. Seine Ausführungen belegt Dr. Kuklinski mit zahlreichen Hinweisen auf Literatur und Studien (471 Fussnoten!).

Das Buch ist eine wertvolle Arbeitshilfe für Betroffene, Ärzte und andere Fachleute. Die Entstehung zahlreicher Beschwerden, die häufig selbst den betroffenen Schleudertrauma-Patientinnen rätselhaft erscheint, wird hier detailliert geschildert. Für Ärzte enthält das Buch ein ausführliches Kapitel über die möglichen Diagnose-Massnahmen. Schleudertrauma-Patienten empfehle ich, gleich zwei Bücher zu kaufen - eines für sich selbst und eines für den behandelnden Arzt. Bis heute setzen Ärzte in der Schweiz nämlich meist nur einen Bruchteil der möglichen diagnostischen Mittel ein. Und häufig erst, wenn es bereits zu spät ist und der Kausalzusammenhang zwischen den Beschwerden und dem verursachenden Unfallereignis nur noch schwer nachzuweisen ist.

Bodo Kuklinski
Das HWS-Trauma. Ursache, Diagnose und Therapie
2006
EUR 39.80

ISBN-13: 978-3-89901-068-8
ISBN-10: 3-89901-068-X

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12.11.06

Tinnitus - bald neue SUVA-Praxis?

Die Suva will Versicherungsleistungen für Unfallopfer mit einem Tinnitus (Ohrgeräusch, Ohrenrauschen bzw. -pfeifen) ab 2007 nur noch unter erschwerten Bedingungen gewähren. Dazu will Sie eine Praxis ähnlich der sog. Psychopraxis bzw. der Schleudertraumapraxis schaffen. Dies verlautete aus Kreisen innerhalb der Suva.

Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang

Damit die SUVA oder eine andere obligatorische Unfallversicherung Leistungen erbringen muss, müssen sowohl der sogenannte natürliche Kausalzusammenhang als auch der adäquate Kausalzusammenhang erfüllt sein. Etwas verkürzt gesagt, müssen die Beschwerden aus medizinischer Sicht auf den Unfall zurückzuführen sein (natürlicher Kausalzusammenhang). Zudem muss der Unfall geeignet sein, Verletzungen von der Art der eingetretenen herbeizuführen (adäquater Kausalzusammenhang). Bei normalen Unfällen, beispielsweise einem Beinbruch, ist der adäquate Kausalzusammenhang praktisch immer erfüllt, wenn der natürliche Kausalzusammenhang gegeben ist. Selbst dann, wenn sehr unübliche oder seltene Komplikationen auftreten.

Höhere Anforderungen bei Schleudertrauma und psychischen Unfallfolgen

Bei Schleudertraumen und bei psychischen Unfallfolgen stellt das Eidgenössische Versicherungsgericht aber viel höhere Anforderungen an die Erfüllung des adäquaten Kausalzusammenhangs als bei "normalen" Verletzungen. Damit nebst dem natürlichen auch der adäquate Kausalzusammenhang erfüllt ist, müssen je nach Unfallschwere mehrere der folgenden Zusatzkriterien erfüllt sein:
  • besonders dramatische Begleitumstände oder besondere Eindrücklichkeit des Unfalls;
  • Schwere oder besondere Art der erlittenen Verletzungen, insbesondere ihre erfahrungsgemässe Eignung, psychische Fehlentwicklungen auszulösen;
  • ungewöhnlich lange Dauer der ärztlichen Behandlung;
  • ärztliche Fehlbehandlung, welche die Unfallfolgen erheblich verschlimmert;
  • schwieriger Heilungsverlauf und erhebliche Komplikationen;
  • Grad und Dauer der physisch bedingten Arbeitsunfähigkeit.

Eine detaillierte Schilderung dieser komplizierten Rechtsprechung finden Sie hier ...

Zunehmend schwieriger

Da sich die Gerichtspraxis in den letzten Jahren zunehmend verschärft hat, ist es für Schleudertrauma-Patientinnen und -Patienten und Unfallopfer, die unter psychischen Unfallfolgen leiden, sehr schwierig geworden, länger als ca. ein Jahr Taggelder einer UVG-Versicherung zu erhalten. Erfahrungsgemäss werden für ca. ein Jahr Taggelder relativ problemlos ausgerichtet. Plötzlich wird der Fall dann "abgewürgt". In der Regel mit der Behauptung, der adäquate Kausalzusammenhang sei nicht gegeben.

Unverständliche Praxis auch für Tinnitus-Opfer

Diese für Unfallopfer kaum nachvollziehbare Praxis soll nun gemäss Gerüchten aus SUVA-Kreisen ab 2007 auch auf Unfallopfer angewandt werden, die unter einem Tinnitus leiden. Während viele Unfallopfer, die von einem Ohrgeräusch (Pfeifen, Rauschen, Dröhnen etc.) betroffen sind, damit irgendwie zurechtkommen, sind andere davon so stark betroffen, dass es zu Schlafstörungen, Angstzuständen und Depressionen kommen kann. Nicht wenige denken sogar an Selbstmord, um den quälenden Geräuschen zu entkommen. Dass die SUVA nun ausgerechnet dieser schon schwer betroffenen Gruppe das Leben noch schwerer machen will, ist traurig. Es ist zu hoffen, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht dem "Vorschlag" der SUVA nicht folgen wird.

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30.9.06

Schleudertrauma mit Magnetresonanztomografie nachweisbar

Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Muskuloskelettale Gesundheit und chronische Schmerzen" (NFP 53) wurden erstmals Unfallopfer mit einem Schleudertrauma der Halswirbelsäule innerhalb von 48 Stunden mit Hilfe der Magnetresonanztomografie (MRT) untersucht. Dabei fand das Forschungsteam des Inselspitals Bern bei rund der Hälfte von 51 untersuchten Patienten deutliche MRT-Befunde, die im konventionellen Röntgen- oder Computertomografiebild nicht zu sehen sind: kleinste Verletzungen, etwa Mikrofrakturen der Wirbelkörper, Blutungen oder Zerrungen und Einrisse von Bändern und Muskeln. Als nächstes soll nun verfolgt werden, ob es sich dabei um diejenigen Patienten handelt, deren Beschwerden chronifizieren.


Das MRT-Bild der Halswirbelsäule eines Patienten zeigt Blutungen im Wirbelkanal (Pfeil) und am Dornfortsatz eines Halswirbels (Stern).

Schleudertrauma mehr als ein kulturelles Konstrukt


Auch wenn noch unklar ist, welche Tragweite die Feststellungen der Berner Forscherinnen und Forscher haben, zeigen diese doch, dass den Beschwerden von Patientinnen und Patienten mit einem Schleudertrauma objektivierbare Schädigungen zu Grunde liegen. Dass diese oft nicht entdeckt werden, hängt vermutlich damit zusammen, dass einerseits kaum je frühzeitig Untersuchungen mit geeigneten bildgebenden Methoden durchgeführt werden und dass vermutlich auch mit neueren bildgebenden Methoden wie dem MRT nicht alle feinstrukturellen Verletzungen nachzuweisen sind. Auf jeden Fall zeigen die Resultate der NFP-Forscher, dass das Schleudertrauma mehr ist als ein kulturelles Konstrukt bzw. ein "lexigener Gesundheitsschaden", wie uns der Freiburger Sozialversicherungsrechts-Professor Erwin Murer weismachen will. Dessen Erkenntnisse können sich im Gegensatz zu denjenigen der NFP-Forscher nicht auf wissenschaftliche Fakten stützen, sondern sind wohl eher "assekurogen", d.h. bestimmt durch die Interessen der Versicherungswirtschaft.

Den Artikel "Schleudertrauma sichtbar gemacht" aus der Zeitschrift "Horizonte" September 2006 des Schweizerischen Nationalfonds finden Sie hier.

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25.9.06

Activita Care Management AG - Rückzug der Anwaltsseite

Im Frühjahr 2001 haben die vier Schweizer Versicherungen Allianz Suisse, Winterthur, Zürich und Suva einerseits und die Stiftung Chancenhaus, eine von Geschädigtenanwälten errichtete Stiftung, die Activita Care Management AG als paritätisch organisierte Gesellschaft zur Rehabilitation von Unfallopfern gegründet. Dem Newsletter der Activita Care Management AG vom 25. September 2006 lässt sich entnehmen, dass sich die Stiftung Chancenhaus aus dem Aktionariat der Activita Care Management AG zurückzieht. Die von Geschädigtenanwälten errichtete Stiftung hat ihre Ziele - Starthilfe für die Ausgestaltung eines neutralen Case Managements und Schaffung von fairen Rahmenbedingungen für die Geschädigten im Rahmen dieses Case Managements - erreicht und wendet sich nun anderen Projekten zu. Activita dankt der Stiftung Chancenhaus und den darin vertretenen RechtsanwältInnen für ihr Engagement.

Activita bleibt Anbieter von externem Case Management und offen für alle Kostenträger. An den Grundsätzen der Activita, das externe Case Management neutral und unabhängig anzubieten, ändert sich nichts. Activita steht auch in Zukunft für eine qualitativ hoch stehende Reha-Koordination (Case Management und Coaching) und wird ihre Dienstleistungen entsprechend weiter entwickeln.

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